Gegen einen Schullandkreis wurde wegen der verdeckten Beobachtung von Schülern und Familien in ihren Häusern ein US-Bundesgerichtsverfahren eingeleitet

Steve Watson, Infowars.net, 18.02.2010

Ein Schulbezirk in Philadelphia muss mit einer Sammelklage rechnen, nachdem angeblich an 1.800 Schüler von zwei Highschools Laptops ausgeteilt wurden, bei denen man die Kameras in den Geräten dazu benutzte die Studenten und ihre Eltern heimlich ohne ihr Wissen oder Zustimmung auszuspionieren.

Der Schulbezirk Lower Merion in den Vororten Philadelphias muss wegen dem Bereitstellen von Computern mit Webcams, die heimlich durch die Administratoren ferngesteuert aktiviert wurden, mit den Anklagepunkten des Eingriffs in die Privatsphäre, Diebstahls von privaten Informationen sowie illegalen Abhörens rechnen.

Die Klage wurde im Namen aller Studenten und ihrer Eltern eingereicht, nachdem enthüllt wurde, dass die Computer dazu verwendet wurden Schüler in der Schule und Zuhause zu beobachten.

Die Anklage Blake J. Robbins gegen Lower Merion School District wurde am 16.02.2010 im United States District Court for the Eastern District of Pennsylvania eingereicht.

Laut dem Antrag kamen die Aktionen des Schulbezirks ans Licht, als ein stellvertretender Rektor der Schule den Sohn von Frau Robbins wegen „unangemessenem Verhalten in seinem Zuhause“ disziplinierte und als Beweis dafür ein Foto heranzog, das mit der Computerkamera gemacht wurde.

„Michael Robbins konnte danach durch Frau Matsko (eine Assistentin des Rektors) bestätigen, dass der Schulbezirk tatsächlich in der Lage ist die Webcams in den persönlichen Laptops der Schüler, die vom Schulbezirk ausgeteilt wurden, auf Wunsch jederzeit ferngesteuert aktivieren zu können, um zu schauen und festzuhalten, was auch immer sich gerade vor der Kamera abspielt, alles ohne Wissen, Erlaubnis oder Freigabe durch irgendeine Person, die den Computer verwendete.“ heißt es in der Strafanzeige.

„In Folge der Tatsache, dass die Webcam durch den Schulbezirk jederzeit ferngesteuert aktiviert werden kann, kommt hinzu, dass die Webcam alles erfasst, was in einem Raum passiert, in dem sich der Laptop befindet, völlig unabhängig davon, ob der Schüler vor dem Computer sitzt und diesen benutzt.“ wird weiter ausgeführt.

Es findet sich nirgends irgendein Hinweis in „einer schriftlichen Beschreibung, die den Laptop beigelegt“ worden wäre oder in einer

„Beschreibung auf irgendeiner Internetseite oder in Informationsblättern an die Schüler oder Eltern bezüglich der Verwendung des Laptops“ auf „die Tatsache, dass der Schulbezirk die Möglichkeit hat die eingebaute Webcam jederzeit, wenn dies der Schulbezirk wünscht, ferngesteuert aktivieren zu können um von Jedem, der vor der Kamera erscheint, Bilder der Webcam einfangen zu können.“

heißt es ebenfalls in der Strafanzeige.

Die Computer wurden den Schülern der Harriton High School in Rosemont und der Lower Merion High School in Ardmore durch eine vom Bundesstaat und der Bundesregierung mit Zuschüssen finanzierten Initiative bereitgestellt.

Laut dem Vorsteher des Schulbezirks, Christopher McGinley, war die Initiative dazu gedacht

„die Möglichkeiten der fortwährenden Zusammenarbeit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Schüler rund um die Uhr Zugang zu den schulbasierten Quellen haben und über die Möglichkeit verfügen unterbrechungsfrei in der Schule wie auch Zuhause an Projekten und Forschung arbeiten zu können.“

Was McGinley versäumte hinzuzufügen, war, dass dies der Schule auch einen rund um die Uhr Zugang zu den Schülern und ihren Familien einräumte.

Die Kläger merken in ihrer Strafanzeige ebenfalls an, dass „die zur Debatte stehenden Laptops von Schülern und Familienmitgliedern regelmäßig Zuhause verwendet wurden“ und „viele der festgehaltenen und abgefangenen Bilder auch Inhalte von Minderjährigen, Eltern oder Freunden in bloßstellenden oder peinlichen Situationen zeigen könnten, wozu auch, jedoch nicht nur, allerlei Stadien des An- und Ausziehens zählen.“

Die Kläger verlangen nicht nur die Anerkennung der Verletzung ihrer Rechte gemäß dem 4. Verfassungszusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten, sondern auch gemäß einer Reihe weiterer Datenschutzgesetze der Bundesregierung und des Bundesstaates, wie dem Electronic Communication Privacy Act, dem Computer Fraud Abuse Act, dem Stored Communications Act, dem Civil Rights Act, dem Pennsylvania Wiretapping and Electronic Surveillance Act und dem Gewohnheitsrecht des Bundesstaates Pennsylvania.

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