Töchter des Euro-Rettungsfonds ESM und neue Hilfskassen sollen weitere Milliarden Euro umverteilen
Hans Heckel, Preußische Allgemeine, 08.03.13
Der Zugriff der Europäischen Union auf das Geld der Deutschen nimmt immer größere Ausmaße an. Dabei brachte Deutschland bereits in der Vergangenheit fast die Hälfte des EU-Nettohaushaltes auf. Wie der Heidelberger Volkswirtschafts-Professor Franz-Ulrich Willeke errechnet hat, trugen die Bundesbürger in den Jahren 1991 bis 2011 allein 45 Prozent des Nettobudgets, was insgesamt rund 250 Milliarden Euro ausmachte. Doch es soll noch mehr werden.
Offizielle Zahlen über Deutschlands EU-Nettozahlungen an die EU liegen nicht vor, da sich die Bundesregierung scheut, derartige Gesamtbilanzen der Belastung Deutschlands zu veröffentlichen. Der Nettohaushalt der EU errechnet sich aus dem, was ein Land in die EU-Kasse einzahlt abzüglich dem, was es wieder herausbekommt.
Dass Deutschland Hauptnettozahler ist, war keine Neuigkeit. Indes überrascht das drastische Ausmaß, in welchem deutsche Zahlungen diejenigen anderer EU-Staaten übertreffen. Pro Kopf indes zahlten die Niederländer allerdings noch etwas mehr als ihre deutschen Nachbarn. Doch dies soll sich nach dem neuesten EU-Haushaltsentwurf ändern. Danach werden die Deutschen künftig auch pro Kopf mehr belastet als alle anderen. Holländer und Schweden folgen auf Platz zwei und drei.
Das ist jedoch erst der Anfang: Die Vorschläge des „Hamburger Weltwirtschaftsinstituts“ (HWWI), welche die PAZ in der vergangenen Woche vorgestellt hat („Testballon für Beutezug“), standen nach jüngsten Informationen des „Handelsblattes“ bereits auf der Tagesordnung eines Treffens des deutschen Finanzministers mit seinem französischen Kollegen.
Was vergangene Woche noch als kruder Testballon aufgefasst werden konnte, befindet sich also bereits im Stadium konkreter Verhandlungen: Zehn Prozent des verfügbaren Einkommens aller Beschäftigten eines Landes sollen nach dem Plan an die EU abgeführt werden, die das Geld dann streng nach Einwohnerzahl wieder umverteilt. Für Deutschland bedeutet dies eine Netto-Mehrbelastung von vermutlich 30 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kämen weitere zehn Milliarden netto für die vom HWWI vorgeschlagene gemeinsame EU-Arbeitslosenversicherung.
Allein dadurch würde sich der jährliche deutsche EU-Nettobeitrag von bislang rund zehn Milliarden Euro glatt verfünffachen. Und dabei handelt es sich bloß um Schätzungen, die im Bezug auf die deutschen Nettozahlungen in der Vergangenheit von der Wirklichkeit noch einmal übertroffen wurden.
EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy ist aber selbst das noch nicht genug. Der Belgier schlägt vor, eine Art gemeinsamer Konjunktur-Hilfskasse einzuführen. In diese sollen Länder mit guter Wirtschaftslage einzahlen, damit Länder mit schwacher Konjunktur bezuschusst werden können. Dies würde nach gegenwärtigem Stand weitere, unabsehbare Nettobelastungen für die Deutschen mit sich bringen.
Neben der Konjunktur soll in die Berechnung von Bedürftigkeit oder Zahlungspflicht auch der Stand der Arbeitslosigkeit einbezogen werden, wünscht sich Van Rompuy. Hier würden Länder wie Spanien, die selbst bei sehr guter Konjunktur hohe Arbeitslosenzahlen ausgewiesen haben, dauerhaft bevorzugt. Gut abschneiden würden auch Staaten mit einer hohen Quote an Schwarzarbeit, denn unangemeldete Tätigkeiten tauchen in der offiziellen Beschäftigungsbilanz natürlich nicht auf.
Kaum zu überblicken sind die zukünftigen Sonderlasten, welche den Deutschen aus den Euro-Rettungsschirmen erwachsen. Dennoch kennen die Verantwortlichen auch hier offenbar keinerlei Maß mehr. Zwar war vertraglich vereinbart und den Deutschen von ihrer Regierung heilig versprochen worden, dass der Euro-Rettungsfonds ESM nicht zur Rettung von Banken, sprich zur Rettung der Vermögen ihrer milliardenschweren Eigentümer, missbraucht werden dürfe. Allein Staaten sollten daraus unterstützt werden dürfen.
Nun hat man offenbar eine Möglichkeit ersonnen, Vertrag und Versprechen zu brechen, ohne sich rechtlich anfechtbar zu machen. Der ESM soll „Tochtergesellschaften“ gründen dürfen, die Kredite aufnehmen sollen, mit welchen sie maroden Banken unter die Arme greifen. Da der ESM ein Institut der Staaten ist, haften die deutschen Steuerzahler damit direkt für an Pleitebanken vergebene Kredite.
Die ESM-Töchter könnten auch dafür eingespannt werden, „um überdies begleitende Investitionen des Privatsektors in rekapitalisierte Banken zu ermutigen“, heißt es im Entwurf. Mit anderen Worten: Investoren sollen „ermutigt“ werden, in hochrentierliche Bankpapiere (Aktien, Anleihen) maroder Institute zu investieren, denn: Die hohen Renditen gehören ihnen, das Risiko hingehen trägt der Steuerzahler, Pünktlich zu den Verhandlungen über solche „Tochtergesellschaften“ am vergangenen Montag rief EU-Währungskommissar Olli Rehn die Deutschen zu „Solidarität mit Zypern“ auf. Gemeint ist damit, dass die deutschen Steuerzahler jene Banken retten sollen, die im Verdacht stehen, Schwarzgeld-Milliardären aus aller Welt, vor allem aus Russland, als „Geldwaschanlage“ zu dienen.
Unterdessen wird weiter über den EU-Haushalt der Jahre 2014 bis 2020 verhandelt. Der bisherige Entwurf sieht bei Einnahmen von 908 Milliarden Euro Ausgaben über 960 Milliarden vor. Obwohl Hauptzahler Deutschland ohnehin stärker in Anspruch genommen werden wird, müsste die EU also Schulden aufnehmen, um die Lücke von 52 Milliarden Euro zu schließen. Dies ist ihr bislang verboten.
Über solche EU-Schulden tritt erneut das Ziel der „Euro-Bonds“ in Sichtweite. Euro-Bonds sind Schulden, die alle Euro- oder EU-Länder gemeinsam aufnehmen, für die faktisch am Ende aber nur die Staaten haften, welche noch zahlungsfähig sind. Diese Rolle fällt immer ausschließlicher Deutschland zu.