Bundestag: Finanzen/Antwort – 09.04.2010

Berlin: (hib/HLE/MPI) Bei der Ermäßigung oder Befreiung von der Mehrwertsteuer kann es zu Mitnahmeeffekten kommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/959) mit. Auch seien fehlende Zielgenauigkeit und mangelnde Transparenz sowie der bürokratische Aufwand als Nachteile der Befreiungen beziehungsweise Ermäßigungen anzuerkennen. Andererseits würde die denkbare Alternative der direkten Subventionierung in vielen Fällen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Mitnahmeeffekte seien ebenfalls nicht auszuschließen.

Weiter heißt es in der Antwort, die Ergebnisse eines Gutachtens mit Handlungsempfehlungen zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz würden voraussichtlich im Sommer 2010 vorliegen und sollten in die Arbeit der noch einzusetzenden Kommission zur Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze einfließen. Die Kommission werde sich nur mit den ermäßigten Umsatzsteuersätzen befassen. Die Bundesregierung werde vor Abschluss der Arbeit der Kommission dem Gesetzgeber keine Maßnahmen in diesem Bereich vorschlagen. Auch seien keine Maßnahmen zur Ausweitung der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) geplant.

Eine Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes würde im Jahr 2011 bei einem einheitlichen Satz von 19 Prozent zu Mehreinnahmen des Staates in Höhe von rund 23 Milliarden Euro führen, heißt es in der Antwort weiter. Bei einer Senkung des einheitlichen Satzes auf 18 Prozent würden die Mehreinnahmen 12 Milliarden Euro betragen und bei einem einheitlichen Satz von 17 Prozent 1 Milliarde Euro. Würde der einheitliche Mehrwertsteuersatz auf 16 Prozent gesenkt, müssten rechnerische Mindereinnahmen in Höhe von 10 Milliarden Euro in Kauf genommen werden.

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