Martin Armstrong, Armstrongeconomics.com, 13.02.2015

Das Recht auf Freizügigkeit war die Grundlage der Europäischen Union – so sollten die Vereinten Staaten von Europa geschaffen werden. Dies wurde unter der Bezeichnung Schengener Abkommen bekannt. Das Schengener Abkommen zielte darauf ab, ein grenzfreies Europa zu schaffen. Es wurde am 14.06.1985 von 5 der damaligen 10 EU-Mitgliedsländer unterzeichnet.

In dem Abkommen wurde die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Unterzeichnerstaaten festgeschrieben. Zu den Maßnahmen gehörten der freie Grenzverkehr für Autos, so dass sie an der Grenze nicht mehr anhalten müssen und einfach durchfahren können, die Freizügigkeit in Grenzregionen, so dass Grenzen auch abseits der Grenzübergänge passiert werden können, und die die Harmonisierung der Visa-Bestimmungen.

Großbritannien nimmt nicht daran teil. Nicht-EU-Bürger mit Schengen-Visa dürfen nicht ohne weiteres nach Großbritannien einreisen. Erhält beispielsweise jemand aus der Ukraine ein EU-Visa, kann er damit nicht nach Großbritannien einreisen und somit auch nicht in die vielen früheren britischen Commonwealth-Staaten wie die Bahamas, um dort Urlaub zu machen. Und auch die Schweiz erlebt gerade einen Anti-EU-Einwanderungstrend.

01_01

Die europäischen Staats- und Regierungschefs trafen sich Donnerstag in Brüssel, um über eine Änderung des Schengener Abkommens zu sprechen. Das verdeutlicht, dass die Sorgen im Hinblick auf Bürgerunruhen und die wirtschaftlichen Entwicklungen immer weiter zunehmen. Und dieses Thema wird überdiese zu einem Konflikt zwischen der Europäischen Union und den einzelnen EU-Mitgliedsländern führen.

Die EU-Führer fordern die Einführung systematischer und koordinierter Grenzkontrollen für alle, die in den Schengen-Raum einreisen und wieder ausreisen wollen. Aktuell dürfen die EU-Grenzschützer auf Daten der EU-Bürger zugreifen. Dieser Prozess gilt bisher aber noch als „unsystematisch“. Es ist jedoch nicht klar, was mit „unsystematisch“ eigentlich gemeint ist. Die Nachrichtenseite „Deutsche Wirtschafts Nachrichten“ verweist in diesem Zusammenhang auf die Einschätzung des britischen Rechtsexperten Steve Peers:

„Es gibt kein Gerichtsurteil über die Definition (…) In der Vergangenheit urteilte der EU-Gerichtshof, dass die systematische Überprüfung von EU-Bürgern nicht zulässig ist, weil es das Recht auf Freizügigkeit behindern würde. Man darf die Bürger nicht danach fragen, warum sie in das Land kommen. Lediglich die Erfassung der Identität und der Staatsangehörigkeit ist erlaubt.“

Wenn die Wirtschaft nach Herbst 2015 drastisch einbricht, werden wir aller Vorausschau nach erleben, dass die Bewegungsfreiheit in Europa zunehmend eingeschränkt wird – und das wird der Riss sein, der letztlich signalisieren wird, dass die Idee der EU, ihr territoriales Imperium weiter auszubauen, zu scheitern droht.

Zuerst kam das Schengener Abkommen und dann wurde der Bevölkerung der Euro als der Höhepunkt dieser Freizügigkeit verkauft. Die Bewegungsfreiheit wird nun aber wieder zurückgehen, und das wird letztlich zum Untergang des Euros führen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner